Die wichtigsten Fragen!
Meist stellen sich bereits vor einer Angebotsanfragen die ersten Fragen. Gerne helfen wir Ihnen schon jetzt bei der Beantwortung der wichtigsten Fragen.
Zwar hat es auch im Bereich der Firmenadressen Änderungen gegeben, dennoch ist der Kauf von Firmenadressen zum Zwecke des Direktmarketings nach wie vor legal. Zu beachten ist jedoch die Nutzung je nach Art der Kommunikation.
Wir nutzen hierfür ein mehrstufiges automatisiertes Rechercheverfahren, welches sich an den frei zugänglichen Firmeninformationen (z.B. Handelsregister) orientiert. Zur Qualitätssicherung werden die Ergebnisse stichprobenartig auch telefonisch oder manuell nachbereitet.
Ja ist es, jedoch mit deutlich höherem Aufwand. Grundsätzlich ist es nach wie vor möglich, E-Mail-Adressen zu erwerben und einen Newsletter zu senden. Nicht selten kommt es aufgrund der DSGVO dann zu kostenpflichtigen Abmahnungen. Um dies zu vermeiden, benötigen Sie hierfür das Werbeeinverständnis des jeweiligen Interessenten. Dies ist via Telefon-Marketing einzuholen. Auch diesen Service bieten wir Ihnen gerne an.
Bitte beachten Sie! In der Branche werden E-Mail-Adressen mit „Opt-In“ oder „Double-Opt-In“ also einem angeblichen Werbeeinverständnis angeboten. Dies ist schlicht nicht mehr möglich nach der DSGVO. Meistens finden Sie den Hinweis darauf dann im Kleingedruckten des jeweiligen Anbieters.
Auch spielt die DSGVO eine Rolle. Wir hätten die Daten der zweiten Führungsebene (z.B. Leiter Marketing, Leiter Vertrieb usw.) durchaus vorliegen und dürften diese auch legal verkaufen. Ihnen würde jedoch ein Problem entstehen, denn Sie dürfen diese Daten ohne Genehmigung der jeweiligen Personen nicht verwenden oder auch nur speichern. Daher haben wir diese Daten zum Schutz aller Beteiligten aus dem Programm genommen.
Über unser hauseigenes Telefonmarketing ist jedoch möglich, speziell für Sie, diese Daten mit der benötigten Genehmigung zu generieren. Dieser Mehraufwand spiegelt sich allerdings im Preis wider.
Wir unternehmen viel, um eine sehr gute Qualität zu erreichen. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass es dennoch zu Fehlerquoten kommt. Hier spielen die jeweilige Branche, die Betriebsklasse (Eintragung im Handelsregister Ja/Nein) oder auch die Region ein Rolle.
Im Durchschnitt liegt die Fehlerquote bei ca. 10%. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab über mögliche überdurchschnittliche Fehlerquoten.
Beispiel:
Best Case – Maschinenbau mit mind. 50 Mitarbeitern in Bayern.
Fehlerquote 1-3%.
Worst Case – Speditionen mit weniger als 5 Mitarbeitern in Brandenburg.
Fehlerquote 25-35%.
Bei unserem Jahresleasing können Sie die Daten 12 Monate lang nach Erhalt unbegrenzt nutzen. Nach 12 Monaten entfällt das Nutzungsrecht. Das Jahresleasing verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern dieses nicht zwei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Bei unserem Adresskauf gibt es kein Limit bei der Verwendung. Das sind dann quasi Ihre Daten. Es sind keine Kontrolldatensätze enthalten.